Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachstehend sehen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der ip&more GmbH. Am Ende dieser Seite haben Sie die Möglichkeit diese AGB im PDF-Format herunterzuladen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Geschäftsbedingungen für die Netzwerk- und Internetnutzung der

ip&more GmbH
Oskar-Messter-Straße 13
85737 Ismaning

- nachfolgend "ip&more" oder "ip&more GmbH" genannt -

1. Vertragsgegenstand

(1) ip&more stellt dem Kunden im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten und der Art des Vertrages einen Anschluss zum Zugang des Netzknotens der ip&more zum Zwecke der Übermittlung von Daten von und zum globalen Netzverbund Internet. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

(2) Die Pflichten von ip&more enden an den Anschlusspunkten zu den angeschlossenen Rechnern Dritter bzw. an den Übergängen zu weiteren Übertragungswegen.

ip&more stellt dem Kunden eine Schnittstelle gemäß den technischen Spezifikationen der Leistungsbeschreibung zur Verfügung, an die der Kunde seine Geräte anschließen kann, bzw. die eine Einwahl durch ein fremdes Telekommunikationsnetz (Telekom etc.) zulassen. Für die Auswahl, den Anschluss und den Betrieb seiner Geräte (einschl. Software) ist der Kunde allein verantwortlich.

(3) Für diese Kommunikation zwischen Kunden und ip&more ist eine Telekommunikationsverbindung, z. B. Wähl-, Funk- oder Festverbindung erforderlich, für deren Existenz und Kosten der Kunde Sorge trägt, sofern ip&more nicht in der Leistungsbeschreibung eine solche Verbindung kostenpflichtig zur Verfügung stellt.

(4) Für die Nutzung des Anschlusspunktes ist nur der Kunde selbst berechtigt, nicht Dritte. Auch ist die Nutzung an Dritte nicht übertragbar.

(5) Der Zugang wird gemäß der Leistungsbeschreibung ermöglicht, mit Ausnahme der nachstehenden Einschränkungen:

- Soweit eine wartungsbedingte Abschaltung erforderlich ist, kann ip&more den Zugang vorübergehend unterbrechen. ip&more ist aufgefordert, planbare Arbeiten zeitlich günstig auszuführen.

- vorübergehende Abschaltung für außerplanmäßige Arbeiten (Behebung von Hardwareausfällen etc.)

- von Dritten verursachte Systemabstürze (z. B. Softwarefehler von Betriebssystemen, unbefugter Zugriff Dritter, etc.)

Diese Leistungseinschränkungen sind systembedingt und haben keinerlei Auswirkung auf die Leistungsbemessung der Leistungsbeschreibung, sofern die monatliche Ausfallzeit nicht über 5% liegt. In einem solchen Fall tritt eine Vergütung ausschließlich nach Pkt. 7.1 ein.

(6) Der Kunde sorgt für die entsprechende Sicherung der Daten, die von ihm über das System geleitet werden.

(7) Bei einem Systemwechsel leistet ip&more keine Gewähr und haftet nicht für das Funktionieren der Software / Firmenware auf anderen Rechnern.

(8) Sonderbedingungen bei Leistungen ,,IN-Housing"

ip&more gewährt in ihren Räumlichkeiten die Aufstellung und den Anschluss kundeneigener Hard- und Software zum Zwecke des Zugangs und der Nutzung der Übertragungswege von ip&more. Die Genehmigung und die Einzelheiten müssen in der Leistungsbeschreibung festgelegt sein. Im Übrigen erfolgen die Aufstellung und der Betrieb der Geräte ausschließlich auf die Gefahr des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, seine Geräte in angemessenem Umfang gegen Feuer sowie Risiken aus der gesetzlichen Haftpflicht einschließlich Vermögensschäden zu versichern. Ein Versicherungsnachweis ist ip&more unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsbeginn vorzulegen. Bei Nichtvorlage des Versicherungsnachweises oder bei augenscheinlichen Risiken für den Betrieb eingestellter Hardware ist ip&more berechtigt, diese außer Betrieb zu nehmen.

Der Kunde erhält zu den vereinbarten Zeiten zusammen mit einem Mitarbeiter der ip&more Zutritt zu seinem Rechner.

2. Vertragsbestandteile, Leistungsmessung

(1) Allen Angeboten, Aufträgen oder Vereinbarungen liegen diese Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung und / oder Abnahme einer Leistung als anerkannt. ip&more widerspricht der Anwendung und Einbeziehung jedweder allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden.

(2) Die Leistungsmessung erfolgt je nach Produkt und Bedarf und ist in der Leistungsbeschreibung definiert. Die gesammelten Daten werden nach 12 Monaten gelöscht, sofern nicht ein kürzerer Zeitraum gesetzlich vorgeschrieben ist. Danach erlischt jeglicher Anspruch auf eine darauf gerichtete Gewährleistung aus diesem Vertrag für den fraglichen Zeitraum.

3. Vertragsdauer / Kündigung

Der Vertrag wird für mindestens 12 Monate abgeschlossen und kommt entweder durch die Nutzung eines Dienstes von ip&more oder mit der Vertragszeichnung zustande. Der maßgebliche Beginn zur Leistungsabrechnung ist hierfür der jeweilig frühere Zeitpunkt. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils automatisch um weitere 12 Kalendermonate, wenn er nicht mit einer Frist von 8 Wochen vor Vertragsende ordentlich gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt per Einschreiben. Fällt der Vertragsbeginn nicht auf einen Monatsanfang, berechnen sich die Fristen erst mit Ablauf dieses Monats.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Produkte

Bei volumenunabhängigen Produkten, z. B. einem Festpreis für eine fixe Leistung im Abrechnungszeitraum, ist die vereinbarte Vergütung jeweils monatlich ohne Abzug im Voraus fällig.

Bei Produkten, die abhängig von der im Abrechnungszeitraum tatsächlich angefallenen Nutzung sind, ist die Vergütung jeweils am Monatsende ohne Abzug fällig.

(2) Alle anderen Leistungen werden ohne Abzug mit Rechnungserhalt fällig.

(3) Einwände gegen die Rechnungsstellung von ip&more sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt. Werden keine Einzelrechnungen erstellt, gilt dies analog für den Bankeinzug.

5. Datenschutz

(1) Es gelten die für die jeweilige Partei anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit der Kunde selbst gegenüber Dritten Teledienste oder Telekommunikationsdienstleistungen anbietet, ist er verpflichtet, die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften im Verhältnis zu seinen Kunden selbst zu beachten und ip&more jederzeit kostenlos Auskunft über die getroffenen Vorkehrungen einschließlich Einsicht zu gewähren.

(2) Im Übrigen verpflichten sich beide Parteien zur Geheimniswahrung hinsichtlich aller Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweiligen anderen Partei auch über den Bestand des Vertrags hinaus.

(3) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person und/oder Gesellschaft gespeichert, geändert und/oder gelöscht und an Dritte übermittelt werden, soweit nicht durch die Übermittlung offenkundige Interessen verletzt werden.

6. Außerordentliche Kündigung, Sperre

(1) Der Kunde kann diesen Vertrag außerordentlich kündigen, wenn ip&more eine wesentliche Vertragspflicht trotz Abmahnung wiederholt verletzt und dem Kunden ein weiteres Zuwarten nicht zumutbar ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

(2) ip&more kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung fälliger Vergütungen nicht nur unerheblich oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe zweier durchschnittlichen monatlichen Vergütungen der letzten 12 Monate in Verzug gerät. ip&more kann den Vertrag auch dann außerordentlich kündigen, wenn der Kunde seine Pflichten gegenüber ip&more nach Punkt 7.3 und 7.4 schuldhaft verletzt oder den ihm zur Verfügung gestellten Anschluss bzw. die Übertragungswege dazu nutzt, Teledienste, Telekommunikationsdienste oder sonstige Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten. In den Fällen des Punkt 6.2 kann ip&more auch den Zugang vorübergehend sperren, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist bzw. die Verletzung von Rechtspflichten nach Punkt 7.3 und 7.4 eingestellt. hat. Der Kunde hat die vereinbarte Grundvergütung während einer berechtigten Sperre weiter zu zahlen. Eine berechtigte Sperre bleibt bei der Leistungsbemessung unberücksichtigt.

7. Gewährleistung, Haftung

(1) Ergibt sich bei der monatlichen Auswertung eine Minderung der Verfügbarkeit gegenüber der vereinbarten Leistungs-spezifikation, kann der Kunde für den maßgeblichen Zeitraum eine anteilige Herabsetzung der Vergütung verlangen, sofern es sich um eine zeitraumabhängige Pauschale handelt. Diese wird per Gutschrift mit der nächsten Abrechnung verrechnet.

(2) Reklamiert der Kunde eine Funktionsstörung, führt ip&more innerhalb einer angemessenen Frist die erforderlichen Diagnose-arbeiten durch und teilt dem Kunden deren Ergebnis mit. Ist die Störung von ip&more zu vertreten, stellt ip&more innerhalb einer angemessenen Frist die vereinbarte Verfügbarkeit des Zuganges wieder her. Ist die Ursache der Störung nicht lokalisierbar oder vom Kunden zu vertreten, ist ip&more berechtigt, die durch die Diagnosearbeiten anfallenden Kosten dem Kunden nach den geltenden Stundensätzen in Rechnung zu stellen.

(3) Die Übermittlung von Daten erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Der Kunde ist, sofern für den Zugang und die Nutzung der vertraglichen Leistungen Autorisierungsverfahren (z.B. Passwortschutz, Hardwareschutz) zur Anwendung kommen, für die unter Verwendung seines individuellen Schlüssels in Anspruch genommenen Leistungen verantwortlich.

(4) Sofern ip&more im Streitfall die ausreichende Sicherheit des verwendeten Autorisierungsverfahrens glaubhaft macht, wird widerleglich vermutet, dass der Kunde die betroffene Leistung tatsächlich in Anspruch genommen hat. Dem Kunden steht der Gegenbeweis offen, dass er die Inanspruchnahme der Leistung nicht zu vertreten hat. Der Kunde hat die alleinige lnformationsherrschaft über die von ihm übermittelten Daten. Er verpflichtet sich, seine Datenbestände ständig auf rechtswidrige Inhalte zu untersuchen und als rechtswidrig erkannte Daten unverzüglich von einer Übermittlung auszuschließen. Hierzu zählen insbesondere Angebote, die den Tatbestand des § 130 StGB (Volksverhetzung), § 130a StGB (Anleitung zu Straftaten), § 131 StGB (Gewaltdarstellung) oder § 184 StGB (pornographische Darstellungen) erfüllen oder gegen sonstige rechtlichen Verbote verstoßen. Für den Fall, dass der Kunde Informationsangebote bereithält, die aufgrund geltenden Rechts nur an einen bestimmten Nutzerkreis verbreitet werden dürfen (z.B. nur an Volljährige oder nur an inländische Teilnehmer), ist er verpflichtet, selbst auf eigene Kosten alle erforderlichen Vorkehrungen für die Einhaltung der maßgeblichen Rechtspflichten zu treffen.

ip&more ist auf erstes Anfordern von allen behaupteten Ansprüchen Dritter wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit den übermittelten Daten und anderen Internetdiensten freizustellen. Sofern ein Dritter derartige Ansprüche unmittelbar gegenüber dem Kunden geltend macht, wird der Kunde ip&more hiervon unverzüglich unterrichten. Der Kunde haftet für alle von ihm oder von Dritten, für die er einzustehen hat, verursachten Schäden, insbesondere für eine Beschädigung des Zugangssystems.

(5) ip&more haftet bei Verletzung vertraglicher Pflichten nur für eigenen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche wegen der verschuldensunabhängigen Garantiehaftung oder wegen leicht fahrlässig verursachter Schäden gemäß § 538 Abs. 1S.1/1. Alternative BGB sind auf die 3-fache Monatsvergütung begrenzt. Diese Monatsvergütung berechnet sich nach dem Durchschnitt der letzten 6 Monate für den entsprechenden Dienst. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche nach § 538 BGB ausgeschlossen, es sei denn, ip&more handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Anspruch des Kunden auf Minderung und / oder Mängelbeseitigung ist hiervon unberührt. Unter Berücksichtigung des Vorstehenden gelten im Übrigen folgende Haftungsbeschränkungen:

- Für Fehlverhalten von Erfüllungsgehilfen beschränkt sich die Haftung auf sorgfältige Auswahl und etwa erforderliche Überwachung.

- Gerät ip&more mit ihren Leistungen in Verzug oder wird eine Leistung aus von ihr zu vertretenden Gründen unmöglich, haftet ip&more maximal bis zur Höhe der 6-fachen durchschnittlichen Monatsvergütung des entsprechenden Dienstes.

- Die Haftung für alle mittelbaren Schäden sowie sonstigen Folgeschäden ist ausgeschlossen.

(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

8. Domains

Hier ist die Haftung auf den jeweiligen Auftragswert einer Domain begrenzt. Abgelehnte Registrierungen bzw. Providerwechsel durch die Registrierungsstelle werden gleich den Anträgen ohne Pflegegebühr berechnet. Der Kunde verpflichtet sich ferner, die offiziellen Vergabebestimmungen für Domains der jeweiligen Registrierungsstelle einzuhalten und nicht gegen Rechte Dritter zu verstoßen, insbesondere gegen das Markenrecht. Es obliegt dem Kunden, Kenntnis über die Bestimmungen zu erlangen; diese Bestimmungen sind mit dem an ip&more erteilten Auftrag akzeptiert. ip&more ist auf erstes Anfordern von allen behaupteten Ansprüchen Dritter wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit Domainnamen freizustellen. Sofern ein Dritter derartige Ansprüche unmittelbar gegenüber dem Kunden geltend macht, wird der Kunde ip&more hiervon unverzüglich unterrichten. Der Kunde haftet für alle von ihm oder von Dritten, für die er einzustehen hat, verursachten Schäden.

9. Dial-in Access über 019xx Nummer

Nutzt der Kunde vertragsgemäß den Dial-in über die ip&more Internetdienstnummer 019xx, gibt er sein Einverständnis, dass seine Verbindungsdaten inklusive Rufnummern (auch bei Rufnummernunterdrückung) vom Telefoncarrier an ip&more weitergegeben und verarbeitet werden dürfen.

10. Schlussabstimmungen

(1) Zu diesem Vertrag bestehen keine Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

(2) Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von ip&more.

(3) Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag einschließlich Scheck- und Wechselklagen bestimmt sich nach dem Geschäftssitz von ip&more, sofern der Auftragnehmer Vollkaufmann ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der nichtigen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.

Die Geschäftsführung der ip&more GmbH, Oskar-Messter-Straße 13, 85737 Ismaning, 1. Januar 2018

Diese AGB stehen auch als Download zur Verfügung: