AGB für Domainservice

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Domainregistrierungen, Domainhosting (DNS) und DNS-ServerInHousing der

ip&more GmbH
Oskar-Messter-Straße 13
85737 Ismaning

- nachfolgend "ip&more" oder "ip&more GmbH" genannt -

1. Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die die ip&more GmbH (nachfolgend ip&more genannt) mit ihren Kunden im kaufmännischen Geschäftsverkehr schließt, d.h. sämtliche Leistungen der ip&more erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen nur Geltung, wenn sie von ip&more ausdrücklich akzeptiert werden. Die vorbehaltlose Vertragserfüllung stellt kein Einverständnis mit solchen Geschäftsbedingungen des Kunden dar.

(2) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - mit Ausnahme von Entgelten und Leistungsinhalten (vgl. hierzu 2 Abs. 3) - darf ip&more jederzeit vornehmen, soweit diese aufgrund geänderter Umstände (z. B. Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung) erforderlich werden und für den Kunden nicht unzumutbar sind. Solche Änderungen teilt ip&more dem Kunden schriftlich oder elektronisch (normalerweise in Form einer Neufassung dieser AGB) mit, sofern dies nicht mit unzumutbarem Aufwand verbunden ist. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Änderungen innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen. Ein Widerspruch des Kunden gilt als Kündigung des Vertrages für den nächstmöglichen Kündigungstermin. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als angenommen.

(3) Für die Vergabe jeder einzelnen Top-Level-Domains ist jeweils eine besondere Vergabestelle/Registry zuständig. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird ip&more im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle/Registry lediglich als Vermittler tätig. Zwischen der Vergabestelle/Registry und dem Kunden kommt über die Domainregistrierung ein gesonderter Vertrag zustande.

Die Vergabebedingungen der jeweiligen Vergabestelle/Registry sind auch Bestandteil dieses Vertrages. Änderungen der Vergabebedingungen durch die jeweilige Vergabestelle/Registry gelten auch für diesen Vertrag. Soweit der Kunde als Reseller tätig wird, hat er die Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle/Registry dem Vertrag mit seinem Endkunden zu Grunde zu legen. Der Kunde ist dazu verpflichtet, sich bei den Vergabestellen/Registries selbst Kenntnis vom Inhalt der jeweiligen Vergabebestimmungen zu verschaffen.

Soweit der Kunde und/oder dessen Endkunde gegen die jeweiligen Vergabebedingungen der Vergabestelle/Registry verstößt, ist ip&more dazu berechtigt, den Auftrag abzulehnen. Gleiches gilt, wenn der Auftrag des Kunden den Eindruck erweckt, gegen gesetzliche Bestimmungen, Registrierungsbedingungen der zuständigen Vergabestelle bzw. Registry oder berechtigte Interessen von ip&more zu verstoßen.

Der Kunde ersetzt ip&more alle Schäden und stellt ip&more von allen Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen können, dass vorgenannte Regelungen nicht eingehalten werden oder der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Dies gilt auch für evtl. Ansprüche, die sein Endkunde selbst aus diesem Grund gegen ip&more erhebt.

(4) Diese AGB sind im Internet unter www.ipandmore.de frei abrufbar oder werden auf Verlangen jederzeit dem Kunden zur Verfügung gestellt.

(5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsverbindungen der Parteien..

2. Pflichten der ip&more / Leistungsänderungen

(1) ip&more erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Internets und der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets; sie ist nicht zur Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten des Kunden entsprechend der technischen Entwicklung, insbesondere bei unveränderter Entgelthöhe, verpflichtet.

(2) Soweit ip&more Dienste oder Leistungen derzeit unentgeltlich zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Erforderlichenfalls hat ip&more das Recht, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste künftig nur noch gegen Entgelt anzubieten.

(3) ip&more ist dazu berechtigt, durch schriftliche oder elektronische (d. h. per E-Mail) Mitteilung an den Kunden mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese den Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Voraussetzungen und Gründe für eine solche Leistungs- oder Entgelt-Änderung können technische oder rechtliche Erfordernisse sein; im Einzelfall können auch wirtschaftliche Erfordernisse eine Anpassung begründen. Die Änderung erfolgt in der Art und in dem Ausmaß, dass ein möglichst ausgewogener Ausgleich der beiderseitigen Interessen erfolgt. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur außerordentlichen, schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt. Im übrigen sind Rechte des Kunden hieraus ausgeschlossen. Soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind und die DENIC e.G. (Zentrale Vergabestelle für deutsche Internet-Adressen) oder sonstige betroffene Vergabestellen ihr Abrechnungsmodell bzw. ihre Preisgestaltung für Internet-Adressen ändern, ist ip&more berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden bereits mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Ankündigungsfrist entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.

(4) ip&more ist berechtigt, IP-Adressen erforderlichenfalls (z. B. aufgrund technischer Notwendigkeit) zu ändern. Eine Änderung von IP- oder URL-Adressen beinhaltet keine Änderung des Vertragsverhältnisses und lässt die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis im übrigen unberührt.

(5) Vertragsgegenstand, Leistungsumfang bzw. Leistungsbeschreibung sowie ggf. besondere Systemvoraussetzungen ergeben sich detailliert vorrangig aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. dessen Anlagen, Besonderen Vertragsbedingungen oder sonstigen Sondervereinbarungen. Der Einzelvertrag kommt wirksam erst zustande, wenn ip&more den Auftrag bestätigt oder für den Kunden nach dessen Auftrag Leistungen erbringt,, es sei denn die Parteien haben ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde keinen Erfüllungsanspruch. Der Kunde kann den Auftrag widerrufen, wenn der Einzelvertrag nach Satz 2 nicht innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung zustande kommt.

Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind, ist ip&more berechtigt, die Aktivierung von Domains erst nach Zahlung der für die Registrierung geschuldeten Entgelte vorzunehmen. Soweit die Zurverfügungstellung von Servern durch ip&more Gegenstand des Vertrages ist, ist ip&more berechtigt, die Anschaltung erst nach Zahlung der als Anschlusskosten geschuldeten Entgelte vorzunehmen.

(6) Leistungs- und Lieferzeitpunkte sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher (bzw. mittels elektronischer Signatur erfolgter) Zusage verbindlich. Soweit die Registrierung einer Domain Gegenstand des Auftrages ist, ist nur die Beantragung der Domain bei der jeweiligen Vergabestelle bzw. Registry geschuldet. Die Gefahr, dass die Domain von der jeweiligen Vergabestelle nicht registriert wird, trägt der Kunde. ip&more ist auch im übrigen nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit der Domain oder die Einhaltung der Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle zu prüfen; dies obliegt dem Kunden, der sich deshalb im eigenen Interesse vor jeder Beantragung darüber informierten sollte, ob (und gegebenenfalls wie) die Domain noch erhältlich ist.

Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind, kann außerdem - insbesondere bei anderen als .de-Domains - für eine Verzögerung der Registrierung, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder der Vergabestelle (der Registry) stammt, keine Verantwortung übernommen werden. Soweit die Zurverfügungstellung von Servern Gegenstand des Vertrages ist, wird ausdrücklich der "früheste Termin für die Anschaltung" vereinbart.

3. Preise und Zahlung, Verzug

(1) Soweit Preise sich nicht aus dem jeweiligen Vertrag ausdrücklich ergeben, sind diese der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer; d.h. im Falle einer Umsatzsteuer-Änderung während der Vertragslaufzeit ist ip&more berechtigt, die Endpreise entsprechend anzupassen.

(2) Soweit sich nicht aus dem Einzelvertrag Abweichendes ergibt, werden die jeweils fälligen Entgelte turnusgemäß in Rechnung gestellt. Bei Domains ist der Preis erstmals bei Registrierung fällig, im Falle eines Providerwechsels (KK-Antrag) bei Start; bei Verlängerung des Vertragsverhältnisses wird die vereinbarte Pflegegebühr jeweils jährlich im voraus eingezogen, sie ist spätestens am 01. Werktag des jeweiligen Folgejahres im voraus fällig. Ein vereinbartes monatliches Pauschalentgelt wird ebenfalls jeweils im voraus berechnet; einmalige Entgelte, variable Entgelte sowie sonstige Vergütungen werden nach Erbringung der Leistung eingezogen. Der Kunde ermächtigt ip&more beim Vertragsabschluß, die von ihm zu leistenden Zahlungen durch Einzugsermächtigung von einem von ihm genannten Konto abzubuchen. Die Abbuchung erfolgt 8 Tage nach Versendung der Rechnung durch ip&more. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und variable Entgelte, sonstige Kaufpreise oder Provisionen sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Kann die Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung nicht erfolgen bzw. wird diese auf Veranlassung des Kunden rückabgewickelt, ist ip&more berechtigt, die entstandenen Kosten (z. B. Rücklastschriftgebühren) zusätzlich als Mindestschaden geltend zu machen. Außerdem berechnet ip&more eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 8,00 pro Lastschrift.

(3) Wenn der Kunde einen mit ihm vertraglich pauschal vereinbarten Nutzungsumfang (z. B. Traffic) überschreitet, ist er zur Zahlung des entsprechenden angemessenenzusätzlichen Entgelts verpflichtet. Wenn der Kunde einen ihm pauschal zur Verfügung gestellten Nutzungsumfang nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt, ermäßigen sich die vereinbarten Entgelte nicht.

(4) Der - nicht nutzungsabhängige - Vergütungsanspruch bleibt auch unberührt, soweit Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und/oder des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die ip&more nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall von Kommunikationsnetzen und/oder Gateways anderer Betreiber), beruhen. Der Kunde kann jedenfalls keine Ansprüche (auf Rückvergütung) ableiten, sofern sich eine Störung über keinen längeren Zeitraum als einen Werktag erstreckt. Bei erheblichen Beeinträchtigungen über einen wesentlichen Zeitraum (von mindestens 8 Tagen) ist der Kunde jedoch zur fristlosen Kündigung berechtigt.

(5) Gegen Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für sonstige evtl. Leistungsverweigerungsrechte. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.

(6) Im Verzugsfall ist ip&more berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % per annum über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des BGB, so kann ip&more Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verlangen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass ip&more ein Zinsschaden überhaupt nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die jeweils gültige Pauschale. Verzug tritt spätestens 15 Kalendertage nach Fälligkeit der Forderung und Zugang einer Rechnung ein. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist ip&more auch berechtigt, die vom Vertragsverhältnis betroffene Internet-Präsenz auf Kosten des Kunden zu sperren / die Domain an die jeweilige Vergabestelle/Registry zurückzugeben bzw. soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen / dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, den Server vom Netz zu trennen. Tritt der Kunde als Subprovider/Reseller auf, ist ip&more auch berechtigt, Internetpräsenzen der Endkunden zu sperren und/oder die Domains an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung eines Betrages in erheblicher Höhe in Verzug ist. Im Falle einer durch ip&more vertragsgemäß berechtigt durchgeführten Sperrung bleibt der Kunde ip&more gegenüber hinsichtlich der vereinbarten nicht nutzungsabhängigen Pauschalgebühr leistungspflichtig. Außerdem ist ip&more berechtigt, an den betroffenen Domain-Namen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB geltend zu machen, solange nicht sämtliche Zahlungsansprüche durch den Kunden befriedigt sind. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt im übrigen vorbehalten.

4. Gewährleistung, Verfügbarkeit, Wartung

(1) ip&more gewährleistet im Jahresmittel eine Erreichbarkeit seiner Internet-Dienste von 95 %. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einfluss- oder Verantwortungsbereich von ip&more liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht über das Internet zu erreichen sind. Außerdem kann eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten nicht garantiert werden, soweit Zeit für technische Arbeiten (z.B. Wartung) im für den Kunden zumutbaren Umfang (regelmäßig maximal 1 % der Gesamtlaufzeit) aufgewendet werden muss. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Im Übrigen besteht in der Regel eine Verfügbarkeit von 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche.

(2) ip&more wird Leistungsstörungen (z. B. ihrer technischen Einrichtungen) im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Bei für den Kunden erkennbaren Störungen ist dieser verpflichtet, ip&more unverzüglich schriftlich solche Störungen anzuzeigen (Störungsmeldung).

(3) Sofern die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen im übrigen durch Umstände gestört wird, die im Verantwortungsbereich von ip&more liegen, muss der Kunde dies bei Erkennbarkeit gegenüber ip&more unverzüglich schriftlich rügen. Erbringt ip&more diese Leistung auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht, so ist der Kunde berechtigt, die laufenden Gebühren für Provider-Leistungen für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem ip&more diese Leistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Von diesen Bestimmungen unberührt bleiben die dem Kunden gesetzlich zustehenden Leistungsverweigerungsrechte. Daneben steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag aus wichtigem Grunde außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass der Kunde ip&more schriftlich eine Nachfrist von mindestens einer Woche zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen gesetzt hat und diese Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.

5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden / Verantwortlichkeit

(1) Die Leistungspflichten des Kunden ergeben sich vorrangig aus dem mit ihm abgeschlossenen Einzelvertrag. Daneben liegt folgendes im Verantwortungsbereich des Kunden:

Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Zugang zum Internet nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen. Insbesondere ist er zum Zwecke sachgerechter Nutzung dazu verpflichtet,

- keine Inhalte bzw. Informationen in das Internet einzubringen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird;

- eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen, insbesondere ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden (Verbot von Mail-Spamming);

- anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen (z. B. Zugangskennungen und Passwörter geheim zu halten und vor dem Gebrauch durch unberechtigte Dritte zu schützen) sowie ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Computerviren, insbesondere deren Verbreitung, zu ergreifen;

- sicherzustellen, dass seine auf einem Server von ip&more eingesetzten Skripte und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die Leistungserbringung durch ip&more stören könnten;

- ip&more erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich gemäß Ziffer 4 Abs. 2 Satz 2 anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen bzw. die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;

- alle Personen, denen er eine Nutzung der Dienste von ip&more ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung dieser Pflichten hinzuweisen (vgl. v.a. Ziff.1 (3) sowie nachfolgende Absätze), sowie

- die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig für die Teilnahme am Netz erforderlich sein sollten.

(2) Der Kunde sichert zu, dass von ihm gemachte Daten richtig und vollständig sind. Insbesondere steht er dafür ein, dass die erforderlichen Angaben zum Zwecke einer Domainregistrierung vollständig und zutreffend übermittelt werden und der Wahrheit entsprechen und den in den jeweils geltenden Richtlinien der Vergabestelle (der Registries) enthaltenen Vorgaben entsprechen. Bei KK-Anträgen ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Einverständniserklärung des Domain-Inhabers vor Start der KK einzureichen. Bei Änderungen verpflichtet er sich, ip&more jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten. Auf Anfrage von ip&more verpflichtet er sich, die aktuelle Richtigkeit mitgeteilter Daten zu bestätigen. Entsprechendes gilt bei Serverleistungen: Auch hier obliegt es dem Kunden, korrekte, d.h. vollständige und zutreffende Datensätze zu übermitteln; im übrigen ist die Administration des Servers Aufgabe des Kunden.

(3) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass von ihm gewählte Adressen-Bezeichnungen (Domain, E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen gesetzliche Verbote, die Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen.

(4) Im übrigen ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die von ihm im Rahmen des Vertrages in das Netz eingebrachten Daten keine Rechte Dritter verletzen. Bei Serverleistungen ist der Kunde für Inhalte/Informationen seines dedizierten Servers verantwortlich.

(5) Dem Kunden obliegt die Bereitstellung der notwendigen funktionsfähigen technischen Infrastruktur (z. B. Hardware, Software mit TCP/IP-Protokoll, Browser, Modem, Telekommunikationsverbindung etc.), die für die Nutzung der Dienste von ip&more erforderlich ist. Dem Kunden obliegt außerdem die allgemeine Administration im Umgang mit den von ip&more zur Verfügung gestellten Diensten/Leistungen.

(6) Der Kunde überprüft im Rahmen seiner Möglichkeiten die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen von ip&more; bei einem Auftrag zur Registrierung von Domains stellt er die technischen Voraussetzungen zur Konnektierung der Domain sicher, prüft unverzüglich die ordnungsgemäße Registrierung sowie sofort nach erfolgter Registrierung die Funktionsfähigkeit des Zugriffs im Internet und bei .de-Domains die unter www.denic.de/servlet/whois veröffentlichten Angaben und teilt ip&more erkennbare Fehler und Störungen unverzüglich mit. Entsprechendes gilt bei anderen Domains (z.B. hinsichtlich der jeweils von anderen Registrierungsstellen veröffentlichen Angaben).

Gibt ip&more dem Kunden zudem per Email eine Rückmeldung der Registrierungsbehörde, so ist diese im Registrierungsfalle die Auftragsbestätigung. In jedem Fall hat der Kunde den erfolgten Eintrag bei der zuständigen Registrierungsstelle unmittelbar zu vergleichen. Sollten die dort angezeigten Registrierungsdaten einen Fehler (z.B. Tippfehler im Domainnamen, Fehler NIC-Handles etc.) aufweisen, so bitten wir um sofortige Mitteilung. Für nachträglich festgestellte Fehler kann keinerlei Haftung übernommen werden. Ebenso sind uns Änderungen der dort aufgeführten Daten unverzüglich mitzuteilen.

(7) Dem Kunden obliegt die Verpflichtung, von ip&more zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter ebenso wie sonstige Zugangskennungen und/oder persönliche Kennworte streng geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Alle Erklärungen, die unter Nutzung einer solchen Zugangskennung abgegeben werden, gelten als durch den Kunden erfolgt. Der Kunde trägt deshalb das Risiko einer unberechtigten Verwendung von Passwörtern. Er hat ip&more unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugte Dritte Zugangskennungen oder ein persönliches Kennwort bekannt ist. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, dass Passwort sofort zu ändern, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnte. Im übrigen ist das persönliche Kennwort auch aus Sicherheitsgründen in regelmäßigen Abständen zu ändern. Wird ein persönliches Kennwort wiederholt falsch eingegeben, ist ip&more berechtigt, die Möglichkeit des Netzzugangs zu unterbinden (regelmäßig bis zum Folgetag). Dies gilt auch bei begründetem Verdacht, dass Zugangsdaten eines Nutzers unberechtigt durch Dritte genutzt werden. ip&more wird den Kunden darüber informieren, wenn eine solche Zugangssperre verhängt wird.

(8) Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, den entsprechenden Gepflogenheiten sachgerechter Datensicherung im Netz nachzukommen, d. h. grundsätzlich nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Sicherung der Daten durchzuführen. Daten, die auf den Servern von ip&more abgelegt sind, dürfen dabei nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden. Insbesondere muss der Kunde vor der Installation von Hard- oder Software eine vollständige Datensicherung durchführen. Dies gilt auch vor jedem Beginn von Arbeiten von ip&more. Nach Möglichkeit wird der Kunde hierauf rechtzeitig hingewiesen.

6. Rechte von ip&more bei Pflichtverletzung durch den Kunden

(1) Bei einem erheblichen Verstoß gegen die Pflichten aus Nr. 5 und Nr. 1 (3) (z.B. gegen Verbot von Mail-Spamming) ist ip&more berechtigt, nach ihrer Wahl den Internet-Zugang ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen bzw. soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen / dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, den Server vorübergehend vom Netz zu trennen. Im übrigen behält sich ip&more vor dem Hintergrund der sie selbst treffenden Haftungsfolgen das Recht vor, Internet-Seiten mit beleidigenden, diskriminierenden oder in sonstiger Weise rechtlich bedenklichen Inhalten auf Kosten des Kunden vorübergehend zu sperren. ip&more wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten und ihn auffordern, vermeintlich rechtswidrige Inhalte zu beseitigen bzw. deren Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen. Entsprechendes gilt, soweit die Sperrung einer Internet-Seite aufgrund behördlicher Anordnung gegenüber ip&more erfolgt. ip&more wird die Sperrung aufheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit entkräftet ist.

(2) Bei einem erheblichen Verstoß gegen die Pflichten aus Nr. 5 und Nr. 1 (3) ist ip&more auch berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Im übrigen behält sich ip&more vor dem Hintergrund der sie selbst treffenden Haftungsfolgen das Recht vor, beleidigende, diskriminierende oder in sonstiger Weise rechtlich bedenkliche Inhalte zu löschen oder die betreffende Internet-Seite auf Kosten des Kunden dauerhaft zu sperren / die Domain an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben. Ggf. behält sich ip&more das Recht vor, soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen/dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, den Server dauerhaft vom Netz zu trennen. Vor dem Ergreifen einer der genannten Maßnahmen wird ip&more den Kunden auf dessen Verstoß gegen seine Pflichten hinweisen und ihm eine angemessene Frist zu deren Beseitigung setzen. Sollte ip&more eine solche Fristsetzung wegen der Schwere der Pflichtverletzung nicht zumutbar sein, darf sie die jeweilige Maßnahme mit sofortiger Wirkung durchführen und wird den Kunden unverzüglich davon unterrichten. Eine entsprechende Mitteilung an den Kunden erfolgt auch, soweit die Sperrung einer Internet-Seite aufgrund behördlicher Anordnung gegenüber ip&more erfolgt.

(3) Falls der Kunde eine Pflichtverletzung gem. Nr. 5 und Nr. 1 (3) zu vertreten hat, ist er zum Ersatz des ip&more aus der Pflichtverletzung entstehenden Schadens verpflichtet. Der Kunde stellt ip&more von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer solchen schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.

7. Datenschutz

(1) Der Kunde wird besonders auf die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz hingewiesen. ip&more weist darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung, insbesondere bei Registrierung von Domains, auch personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift) gespeichert werden. Zum Zwecke der Vertragsdurchführung können diese auch an Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden (einschließlich evtl. öffentlicher Abfragemöglichkeiten in sog. whois-Datenbanken). Der Kunde sollte nicht zwingend zur Domain-Registrierung erforderliche (Bestands-)Daten ausschließlich mit Einwilligung seines Kunden an Dritte (z.B. zur Veröffentlichung dieser Daten in whois-Datenbanken) übermitteln. Außerdem werden Informationen nur im technisch notwendigen Umfang Dritten zugänglich gemacht, soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht.

(2) ip&more weist den Kunden darauf hin, dass der Datenschutz bei Datenübertragung in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann, insbesondere dass es aufgrund der Struktur des Internets möglich ist, dass der Datenschutz von anderen, nicht im Verantwortungsbereich von ip&more liegenden Personen und Institutionen missachtet wird; außerdem ist es möglich, dass eine Nachricht, die aufgrund ihrer Adressierung den Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes nicht verlassen sollte, diesen trotzdem verlässt.

(3) ip&more informiert Kunden ferner vorsorglich darüber, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können; andere Teilnehmer im Internet sind u. U. technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Von einer unverschlüsselten Übertragung von personenbezogenen oder anderen geheimhaltungsbedürftigen Daten ist deshalb abzuraten.

8. Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich werdende vertraulichen Informationen, insbesondere solche, die beispielsweise als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu werten sind, unbefristet geheim zu halten und - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Insbesondere der Bereich der Abwicklung, technische Aspekte und alle sonstigen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Informationen sind vertraulich zu behandeln. Durch geeignete vertragliche Abreden mit Arbeitnehmern und/oder sonstigen Beauftragten wird weiter sichergestellt, dass auch diese - ebenfalls unbefristet - jede Weitergabe oder sonstige unbefugte Verwendung solcher vertraulicher Informationen unterlassen. Die Geheimhaltung schließt auch ein, dass verhindert wird, dass Unbefugte Zugang zu den Informationen erhalten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

9. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche

(1) ip&more haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf Ersatz von Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von ip&more herbeigeführt wurden.

(2) Ist eine wesentliche Vertragspflicht durch eine einfach fahrlässige Pflichtverletzung von ip&more verletzt worden, dann haftet ip&more für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss.

(3) Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet ip&more nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Im Übrigen ist jede Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Dies gilt auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen der ip&more. Unberührt bleibt die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, dass ip&more, soweit ip&more keinen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeit im Internet sowie die darin angebotenen Inhalte bzw. Informationen hat, deshalb für diese auch keine Verantwortung trägt. Insbesondere ist ip&more nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden bzw. deren Endkunden auf evtl. Rechtsverstöße zu prüfen. Für im Verantwortungsbereich des Kunden liegende Inhalte/Informationen (insbesondere auf dem Server) ist der Kunde selbst ausschließlich verantwortlich. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen oder von rechtswidrigen Inhalten ist ip&more jedoch berechtigt, die entsprechende Internet-Seite auf Kosten des Kunden zu sperren; ggf. behält sich ip&more auch vor, soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen / dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, den Server vom Netz zu trennen. Diese Sperrberechtigung gilt - über Ziffer 5 hinaus - auch für Fälle, in denen dem Kunden evtl. kein schuldhafter Pflichtverstoß angelastet werden kann. ip&more wird den Kunden von einer solchen Maßnahme schnellstmöglich unterrichten.

(6) Schadensersatzansprüche gegen ip&more aus vertraglichen Nebenpflichten verjähren in zwei Jahren. Dies gilt nicht für Schäden, die ip&more, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt haben, sowie für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung. Ebenso gilt dies nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(7) ip&more hat Schadensersatzansprüche gegen den Kunden, sofern dieser gegen die ihm gemäß Ziffer 5 Absatz 1 ff. obliegenden Verpflichtungen verstößt und dies zu vertreten hat. Der Kunde ist in solchen Fällen - neben der Unterlassung des weiteren Verstoßes - zum Ersatz des ip&more entstandenen und noch entstehenden Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung von evtl. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht werden, verpflichtet. Sonstige Ansprüche von ip&more (z. B. Sperrung der Inhalte, außerordentliche Kündigung) bleiben unberührt.

10. Kündigung

(1) Verträge über Provider-Leistungen werden für eine Mindestlaufzeit von mindestens einem Jahr geschlossen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt bei Verträgen, deren Gegenstand Serverleistungen sind, drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit, soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind, ein Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.

(2) Hiervon unberührt bleibt die vorzeitige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere in den in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Fällen (z.B. Ziffer 2 Abs. 3 ff., Ziffer 3 Abs. 5). Für ip&more liegt ein wichtiger Grund auch vor, wenn

- der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger als zwei Monaten dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens einen monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug gerät;

- bei Domainregistrierungen dem Kunden ein erheblicher Verstoß gegen die Uniform Despute Resolution Policy (UDRP) nachgewiesen wird.

- wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, der eine elektronische Erklärung, die mittels qualifizierter elektronischer Signatur erstellt wurde, genügt; eine (einfache) E-Mail ist hierfür auch nach einer etwaigen entsprechenden Gesetzesänderung nicht ausreichend.

(4) ip&more ist nach einer Kündigung nicht verpflichtet, das für die Mindestvertragslaufzeit vereinbarte Entgelt an den Kunden zurückzubezahlen. Diese Regelung gilt für das für den jeweiligen Verlängerungszeitraum geschuldete Entgelt entsprechend. Dies gilt unabhängig davon, welcher der Vertragspartner kündigt, es sei denn, der Kunde kündigt aus wichtigem Grund und dies ist von ip&more zu vertreten.

(5) Ausgleichsansprüche des Kunden anlässlich der Beendigung des Vertrages sind ausgeschlossen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Regensburg. ip&more kann auch im Gerichtsstand des Kunden Klage erheben. Dies gilt auch für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

12. Schlussbestimmungen

(1) Für die von ip&more auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche - gleich welcher Art - gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der Bestimmungen vom einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen -soweit es sich nicht um eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Ziff. 1 Abs. 2 oder Ziff. 2 Abs. 3 handelt - zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bzw. einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Formerfordernisses. Die Versendung von Mitteilungen an ip&more per (einfacher) E-Mail genügt der Schriftform im übrigen nur dann, wenn dies in diesen AGB ausdrücklich zugelassen ist.

(3) Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ip&more auf einen Dritten übertragen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen eines auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

Die Geschäftsführung der ip&more GmbH, Oskar-Messter-Straße 13, 85737 Ismaning, 1. Januar 2018

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